Über uns
Das Institut für Rechtsinformatik ist ein universitäres Forschungsinstitut der Universität des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken. Das Institut für Rechtsinformatik spielt eine maßgebliche Rolle auf dem Gebiet des deutschen IT-Rechts und der Rechtsinformatik.
Das Institut wurde 1988 von Prof. Dr. Maximilian Herberger, dem damaligen Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsinformatik, der anfangs vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gefördert wurde, gegründet. Nach seiner Emeritierung im April 2014 übergab Prof. Dr. Herberger auch die Führung des Instituts im Sommersemester 2014 an seinen Nachfolger Prof. Dr. Georg Borges.
Das Institut für Rechtsinformatik besteht heute aus vier Lehrstühlen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes:
- Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie (Prof. Dr. Georg Borges)
- Deutsches und Europäisches Prozeß- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Stephan Weth)
- Französisches öffentliches Recht (Prof. Dr. Philippe Cossalter)
- juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik (Prof. Dr. Christoph Sorge)
Daneben ist Prof. Dr. Mark Cole, Professur für Medien- und Telekommunikationsrecht an der Fakultät für Rechts- Wirtschafts- und Finanzwissenschaften der Universität Luxemburg über eine Kooperation in das Institut eingebunden.
IT-Recht?
Eine allgemein anerkannte Definition des Bereichs existiert nicht. Für dieses Informationsportal verstehen wir den Begriff im weitesten Sinne und fassen darunter:
- - Internetrecht und IT-Vertragsrecht
- - Medienrecht und Immaterialgüterrecht
- - Datenschutzrecht
- - Rechtsfragen von E-Commerce / E-Government und E-Justice
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