Spezialisierung

Eine Spezialisierung im IT-Recht bezieht sich auf die Anwälte, die als Fachanwälte in diesem Bereich arbeiten möchten. Die Fachanwaltsausbildung und die Fortbildung trägt zur Spezialisierung der Interessenten bei.

Laut den Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer (v. 01.01.2015) steigt jedes Jahr die Zahl der Fachanwälte im Informationstechnologierecht. Trotzdem sind auf dem Bundesgebiet insgesamt nur 480 Fachanwälte im IT–Recht tätig, davon sind nur 75 Anwältinnen.

Die Fachanwalt-Ausbildung ist in der Fachanwaltsordnung geregelt und benötigt für die Zulassung den Nachweis der praktischen und theoretischen Kenntnisse des Antragstellers.

Nach der Zulassung zum Fachanwalt im IT-Recht gibt es für den Träger der Fachanwaltsbezeichnung eine jährliche Fortbildungsverpflichtung, gem. § 15 Fachanwaltsordnung.

IT-Recht?

Eine allgemein anerkannte Definition des Bereichs existiert nicht. Für dieses Informationsportal verstehen wir den Begriff im weitesten Sinne und fassen darunter:

  • - Internetrecht und IT-Vertragsrecht
  • - Medienrecht und Immaterialgüterrecht
  • - Datenschutzrecht
  • - Rechtsfragen von E-Commerce / E-Government und E-Justice
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»Vom Wirtschaftsanwalt zum Professor im IT-Recht.«

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